Allgemeinbildende Fächer

Freiwillige KMK-Zertifikatsprüfung in Englisch an Berufsschulen

Die Zertifikatsprüfung findet einmal pro Schuljahr statt. Sie prüft und bescheinigt detailliert berufsspezifische Fremdsprachenkenntnisse und wird in drei verschiedenen Berufsfeldern, differenziert nach kaufmännisch verwaltenden Berufen, gewerblich-technischen Berufen und gastgewerblichen Berufen angeboten. Das Zertifikat orientiert sich an europaweiten Standards, dem Europäischen Referenzrahmen, der vom Council of Cultural Coorporation (CDCC) des Europarats ausgearbeitet wurde.

Die Azubis können sich unabhängig von der Benotung der allgemeinen Fremdsprachenkenntnisse im Schulzeugnis auf freiwilliger Basis dieser Prüfung unterziehen. Die Zertifikatsprüfungen berücksichtigen die Bedeutung des mündlichen Sprachgebrauchs in der Arbeitswelt und enthalten deshalb neben einem schriftlichen auch einen mündlichen Teil. Zum Erwerb des Zertifikats müssen beide Teile unabhängig voneinander bestanden werden. Die Prüfungen können auf bis zu drei verschiedenen Niveaustufen durchgeführt werden, die sich an den vom Europarat entwickelten Stufen "Waystage" (Niveau I), "Threshold" (Niveau II), "Vantage" (Niveau III) orientieren; das Niveau II entspricht dabei Englischkenntnissen auf dem Niveau des Mittleren Schulabschlusses. Das bestandene KMK Zertifikat gilt darüber hinaus als Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses an der Berufsschule.

Weitere Informationen zur freiwilligen Englisch Zertifikatsprüfung entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

 
Offizieller Flyer (387,90 KB)
 

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Das Fach Deutsch im Unterricht der Berufs- und Berufsfachschule

1. Lehrplan

Kompetenzorientierung

Der Lehrplan ist kompetenzorientiert angelegt. Nicht Inhalte stehen im Vordergrund, sondern zu erwerbende Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern.

 

Didaktische und methodische Zielpunkte

Modernen Lernkonzepten folgend sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich individuell gefördert werden. In der überwiegenden Anzahl der Unterrichtssituationen sollen die Kompetenzbereiche ineinander greifen. Handlungsorientierten Methoden sollte der Vorzug gegeben werden. Der vorliegende Lehrplan trägt dem Wiederholen und Üben durch eine entsprechende Anordnung der Inhalte über die Jahrgangsstufen hinweg Rechnung. Dementsprechend finden sich wesentliche Kompetenzbeschreibungen in den verschiedenen Jahrgangsstufen ähnlich wieder, sollen aber mit zunehmendem Anspruchsniveau gefördert und gefordert werden.

Berufsbezug

Den sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler kommt eine große Bedeutung für ihr berufliches Handeln zu. Vor diesem Hintergrund wurde darauf geachtet, dass der Lehrplan an vielen Stellen einen unmittelbaren Berufsbezug ermöglicht; durch das Unterrichtsprinzip "Berufssprache Deutsch" wird die berufliche Sprachkompetenz von Jugendlichen in der Ausbildung bereits durch integrierte Sprachförderung in allen Fächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung und deren berufsbezogenen Sprachkompetenzen gezielt gefördert.
Durch die Verankerung von Berufssprache Deutsch im didaktischen Jahresplan der einzelnen Fachbereiche und Abteilungen wird der zentralen Bedeutung des Faches Deutsch Rechnung getragen.

Allgemein- und Persönlichkeitsbildung

In Verbindung mit der fachlichen Bildung soll der Deutschunterricht einen wichtigen Beitrag zur Allgemein- und Persönlichkeitsbildung leisten. Dazu dienen nicht nur kommunikative Fähigkeiten, sondern gerade auch die Auseinandersetzung mit Medien und Literatur zu gesellschaftsrelevanten Fragen. Das Ziel ist die Fähigkeit zur aktiven, konstruktiv kritischen und gestaltenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf einer wertorientierten Basis. Nicht zuletzt soll der Deutschunterricht - und dabei insbesondere der Umgang mit Literatur - das Interesse der jungen Menschen an Ästhetik und kulturellem Leben anregen. Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln sowie zur Selbstkritik sollen aufgebaut werden.

Differenzierung durch Basis-, Regel- und Wahlpflichtlehrplan

Der Lehrplan (Lehrplan Deutsch für die BS und BFS, München 2016) unterscheidet drei Stufen damit die Schülerinnen und Schüler die Sprach- und Kommunikationskompetenz erwerben. Die grundlegenden Fertigkeiten werden durch den Basislehrplan gelegt, welcher hauptsächlich Anwendung in allen Klassen der Berufsvorbereitung sowie in Berufsintegrationsklassen und Sprachintensivklassen findet.

Zudem findet er Anwendung in Fachklassen mit erhöhtem Sprachförderbedarf, insbesondere zu Beginn der 10. Jahrgangsstufe, zur Umsetzung des Unterrichtsprinzips Berufssprache Deutsch, im sprachsensiblen Fachunterricht und im integrierten Lernfeldunterricht der Berufsschule. Der Regellehrplan baut auf den Basislehrplan auf, erweitert die Anforderungen und definiert in den einzelnen Kompetenzbereichen die Sprach- und Kommunikationskompetenzen näher. Anwendung findet der Lehrplan im Deutschunterricht, im sprachsensiblen Fachunterricht, im integrierten Lernfeldunterricht der Berufsschule und zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses. Der Wahlpflichtlehrplan gibt eine Auswahl von sechs Modulen an, die jeweils einen literarischen, medialen oder (inter-)kulturellen Schwerpunkt setzen. Je Schuljahr ist mindestens ein Modul verpflichtend auszuwählen. Dem Wahlpflichtlehrplan kommt eine besondere Bedeutung zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses und bei der Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüer zu.

2. Berufssprache Deutsch

Das Unterrichtsprinzip „Berufssprache Deutsch“ besagt, dass die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer berufssprachlich-kommunikativen Kompetenzen zielorientiert im fachlichen sowie allgemeinbildenden Unterricht gefördert werden, damit die Integration in das Berufsleben erfolgreich gelingt. Die Förderung von Sprachkenntnissen soll im Rahmen von „Berufssprache Deutsch“ damit mehr und mehr eine Aufgabe aller Fächer werden. Für die berufliche Bildung erwachsen hieraus vielfältige Chancen. Sprachförderung im beruflichen Kontext beinhaltet einen hohen Praxis- und Berufsbezug. Mit dem Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch können Jugendliche sowohl im Deutschunterricht, als auch im fachlichen Unterricht ihre Sprachkompetenzen ausbauen – abgestimmt auf ihren Beruf. Dies steigert u.a. die Lernmotivation […]. Gefördert werden hierbei berufsrelevante sprachliche Kompetenzen von Auszubildenden im Deutsch- und Fachunterricht der Berufsschule, im BGJ und BVJ.

Umsetzung

Die didaktische Umsetzung stützt sich auf den derzeit gültigen Lehrplan Deutsch und stellt zudem einen Bezug zu den geltenden Lehrplänen der jeweiligen Fachrichtung her. Daraus ergeben sich unterschiedliche Förderschwerpunkte, wobei stets geeignete Handlungssituationen, Strategien und Methoden zur Sprachförderung eingebunden werden, um die Kompetenzziele der Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Angestrebt wird eine systematische Förderung mit Unterrichtsmaterialien in drei Niveaustufen. Dies ermöglicht Binnendifferenzierung und damit individuelle und bedarfsgerechte Förderung.

3. Hinweise für Schüler(innen) mit LRS/Legasthenie

Beim Eintritt in die Berufsschule kann für Schüler(innen) mit dauerhaft vorliegender Lese-Rechtschreib-Schwäche ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden (§33 BayScho). Dies gilt ebenso für eine Lese- und Rechtschreib-Störung, bei der auf eine Bewertung der Rechtschreibleistung verzichtet werden kann (Notenschutz §34 BayScho). Damit verbunden ist hier eine entsprechende Bemerkung im Zeugnis.

Für den Antrag ist ein fachärztliches Gutachten beizulegen.

Unterstützung und Beratung erhalten Sie über den Beratungslehrer unserer Schule.

Holger Kramer, StR

Komm. Fachbetreuer D (BS)
   

 

Informationen zum Sportunterricht an BS und FOS

Sport am BSZ Waldkirchen findet in der Dreifachturnhalle direkt an der Schule statt. Stundenplanmäßig versuchen wir, jeder Klasse die Nutzung der gesamten 3-Fach-Halle zu ermöglichen. Im Sportunterricht der BS werden hauptsächlich verschiedene Ballsportarten vermittelt. In den FOS-Klassen wird verstärkt Wert auf Technik und Bewegungsabläufe gelegt.

Die Gewöhnung der Schülerinnen und Schüler an eine gesundheitsfördernde Lebensweise und die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins werden angestrebt. Sportunterricht beinhaltet soziales Lernen und bietet Handlungs- und Erfahrungsgelegenheiten.

An unserer Schule werden außerdem ein Sport-/Turniertag, ein Skiwochenende, ein Fußballturnier mit anderen Schulen und weitere sportliche Aktivitäten angeboten.

Das Fach Politik und Gesellschaft ist Pflichtfach und wird im Rahmen des allgemein bildenden Unterrichts in allen Klassen und in allen Jahrgangsstufen erteilt. Im Rahmen der Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung muss in allen Ausbildungsberufen das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde abgelegt werden.

Das Unterrichtsfach Politik und Gesellschaft an der Berufsschule und der Berufsfachschule dient der politischen Bildung.

Es soll die Schüler(innen) befähigen, Zusammenhänge in unserer Gesellschaft und unserem politischen System zu verstehen. Außerdem sollen Einflussmöglichkeiten der Bürger aufgezeigt werden, um so die Schüler(innen) anzuregen, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen. Schließlich soll der Politik- und Gesellschaftsunterricht sowohl das notwendige berufsspezifische Fachwissen, als auch berufsfeldübergreifende Kenntnisse über unser Wirtschafts- und Sozialsystem vermitteln.

Der Bayerische Lehrplan enthält dazu unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Rechte und Pflichten in der Gesellschaft
  • Bedeutung und Probleme der sozialen Sicherungssysteme
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb
  • Recht in Alltag und Beruf
  • Demokratische Werte/Wertvorstellungen
  • Wirtschaftsordnungen und -systeme, Wirtschaftspolitik
  • Internationale Politik
  • Verantwortung für Natur und Umwelt

Schüler(innen) mit Hochschulzugangsberechtigung oder Schüler(innen), die sich in einer Zweitausbildung (*) befinden, können auf Antrag vom Unterricht in Politik und Gesellschaft befreit werden.

(*)Voraussetzung hierfür ist ein Verzicht der zuständigen Handwerkskammer oder IHK auf eine erneute Prüfung des Faches Wirtschafts- und Politik und Gesellschaft im Rahmen der Facharbeiter-/Gesellenprüfung. Außerdem muss die Schülerin bzw. der Schüler einen mittleren Bildungsabschluss nachweisen.

Da in vielen Bereichen fächerübergreifend unterrichtet wird, ist eine Befreiung jedoch meist nicht sinnvoll.

Wolfgang Stix, StD
Fachbetreuer SK

Religionsunterricht am BSZ Waldkirchen

Ziel des Religionsunterrichts ist, die Schüler(innen) zu befähigen sich eine eigene Meinung über Glauben und Religion zu bilden. Der Religionsunterricht soll daher ein Ort des Nachdenkens und des Gesprächs sein. Auf dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen werden die Schüler(innen) angeregt, sich mit den Unterrichtsinhalten kritisch auseinander zu setzten und ihr Wissen über die Religion zu vertiefen. Die Religionslehrer(innen) begleiten die Schüler(innen) auf ihrer Suche nach Lebenssinn, nach Gott und einer positiven Lebensgestaltung. Sie tun dies auf dem Hintergrund ihrer eigenen Glaubens- und Lebenserfahrung und als Repräsentanten ihrer Kirche. Sie bemühen sich die Inhalte des Religionsunterricht lebensnah und lebendig zu übermitteln.

Das Angebot des Religionsunterrichts richtet sich in erster Linie an katholische und evangelische Schüler(innen). Der evangelische Unterricht kann für alle Dachdeckerklassen angeboten werden. In den 12. und 13. Klassen der FOS/BOS wird er angeboten, wenn sich genügend evangelische Schüler(innen) in der Jahrgangsstufe befinden.

Wo Interesse besteht, können auf Antrag auch bekenntnislose oder anderen Konfessionen/Religionen zugehörige Schüler(innen) am Unterricht teilnehmen.

Die ökumenische Zusammenarbeit ist den Lehrkräften der Religionslehre im Sinne einer „versöhnten Verschiedenheit“ wichtig.