Häufig gestellte Fragen Berufsschule

Wer genau ist eigentlich wie lange berufsschulpflichtig?

Art 39 (I) BayEUG
"Nach Ende der Vollzeitschulpflicht oder des freiwilligen Besuchs der Hauptschule wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 genannte Schule besucht wird."

Art 39 (II) BayEUG
"Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Berufsschulpflicht nach Satz 1 schließt die Verpflichtung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres ein, wenn es für den gewählten Ausbildungsberuf eingeführt ist."

Art 39 (III) BayEUG
"Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer

  1. in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes eingestellt wurde,
  2. der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Bayerischen Bereitschaftspolizei angehört,
  3. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet,
  4. ein Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang, der der Berufsvorbereitung dient, mit Erfolg besucht hat,
  5. den mittleren Bildungsabschluss erreicht hat."


Art 39 (IV) BayEUG

"Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden

  1. bei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen,
  2. nach elf Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht,
  3. bei Vorliegen eines Härtefalls."

Was bedeutet der Begriff "Berufsschulberechtigung"?

Art 40 (I) BayEUG
"Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, aber sich in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt; Die Betriebe haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. Nicht mehr berufsschulpflichtige Personen, sind zum Besuch des Berufsgrundschuljahres berechtigt."
 
Art 40 (II) BayEUG
"Umschülerinnen und Umschüler für einen anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Umschulungsvertrag nach §60 des BBiG oder §42g der Handwerksordnung haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen."

Kann ich mir aussuchen, auf welche Berufsschule ich gehen möchte?

Grundsätzlich nein. Bei einem Lehrverhältnis ist maßgeblich, wo der Sitz des Ausbildungsbetriebs bzw. der Sitz der Zweigstelle liegt, in der man ausgebildet wird.
Wohnt ein Schüler bzw. eine Schülerin beispielsweise in Passau und erfolgt die Ausbildung im Landkreis Freyung-Grafenau, so müsste er die Berufsschule Waldkirchen besuchen. Würde man beispielsweise eine Banklehre in einer in Waldkirchen ansässigen Bank anstreben, so müsste man trotzdem die Berufsschule Passau besuchen, denn an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen werden keine Bankkaufleute ausgebildet. Aus wichtigen Gründen kann der Besuch einer anderen Berufsschule genehmigt oder angeordnet werden. Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses (vgl. Art. 43 BayEUG) ist die abgebende Berufsschule zuständig.

Unabhängig davon existieren so genannte Fachsprengel. Dies bedeutet, dass beispielsweise sämtliche Bayerischen Azubis im Dachdeckerbereich die Berufsschule Waldkirchen besuchen müssen, unabhängig davon, wo der Ausbildungsbetrieb seinen Sitz hat.

Darf ich in der Berufsschule das Handy benutzen?

Art. 56 (V) BayEUG
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."

Für den Fall, dass Schülerinnen oder Schüler der Aufforderung, ihr Mobilfunktelefon auszuschalten, nicht Folge leisten, ist es den Lehrkräften neben den weiterhin anwendbaren schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen möglich, Schülermobilfunktelefone vorübergehend abzunehmen. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden wird. Auch in der Hausordnung des Beruflichen Schulzentrums Waldkirchen sowie seiner Außenstellen ist das Verbot der Handybenutzung explizit genannt.


Kann man in der Berufsschule sitzenbleiben?

Nein, ein Sitzenbleiben, vergleichbar mit anderen Schularten ist in der Berufsschule nicht vorgesehen. Die Berufsschule verleiht jedoch verschiedene Zeugnisse, welche man später bei Bewerbungen oder anderen Gelegenheiten ggf. vorzeigen muss.
Die Berufsschule ist ohne Erfolg abgeschlossen, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 erzielt hat, sofern nicht durch Klassenkonferenz Notenausgleich gewährt wird. Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Zeugnisnote 6 einmal oder die Zeugnisnote 5 nicht mehr als zweimal, kann Notenausgleich gewährt werden. Zum Notenausgleich benötigt man jedoch einmal die Zeugnisnote 1 oder 2 oder zweimal die Zeugnisnote 3. Schüler welche aufgrund ihrer Leistungen die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, erhalten kein Abschlusszeugnis, sondern ein so genanntes Entlassungszeugnis. Nachzulesen kann man die vorherigen Ausführungen in § 47 BSO.

Kann ich wirklich mit Geldbuße belegt werden, wenn ich den Besuch der Berufsschule nicht wahrnehmen möchte?


Der Schulzwang ist in den folgenden Stellen geregelt:
Art 118 (I) BayEUG

"Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen zwangsweise zuführen. Eine Vorladung der oder des Schulpflichtigen ist nicht erforderlich."

Art 118 (II) BayEUG
"Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen und Geschäftsräume betreten und unmittelbaren Zwang ausüben.“

Mit Ordnungsmaßnahmen befasst sich Artikel 119 BayEUG (gekürzt)

Art 119 (I) BayEUG)
„Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

  1. vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Anmeldung einer oder eines Schulpflichtigen zum Besuch der Berufsschule unterlässt,
  2. nicht dafür sorgt, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen
  3. entgegen Art 77 Berufsschulpflichtige nicht zur Teilnahme am Unterricht und zum Besuch einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung anhält;
  4. als Schulpflichtige oder Schulpflichtiger am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen vorsätzlich nicht teilnimmt“


Unter welchen Voraussetzungen verleiht die Berufsschule den Mittleren Schulabschluss nach § 48 BSO?

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses über den Weg Berufsschule müssen folgende Teilleistungen nachgewiesen werden.

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts

Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote

  • im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule
  • Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat. 


Wie wird ein Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Stegreifaufgabe, Referat,…) bewertet, den man ohne hinreichende Entschuldigung versäumt?

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert sie oder er eine Leistung, wird die Note 6 erteilt,
vgl. §40 (VI) BSO

 

Welche Hilfen bieten die Bundesagentur für Arbeit, wenn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gefährdet ist?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet so genannte "Ausbildungsbegleitende Hilfen abH" an. An mindestens drei Stunden in der Woche erhältst du die persönliche Unterstützung, die du benötigst. Dabei werden beispielsweise Wissenslücken aufgearbeitet, Prüfungsfragen bearbeitet oder auch Bewerbungstrainings durchgeführt. Die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) ist mit über 200 Kundenzentren in Deutschland im Bereich Fortbildung, Bildungsunterstützung, Coaching und Personalvermittlung tätig.

Diese Unterlagen benötigst du zur Anmeldung

  • Ausbildungs- oder EQ-Vertrag
  • dein aktuelles Berufsschulzeugnis
  • dein Abschlusszeugnis der letzten Schule
  • deinen Lebenslauf

Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Ob du die Voraussetzungen der Teilnahme erfüllst, erfährst du von deinem Berufsberater. Die DAA Freyung befindet sich in der Bahnhofstr. 12 in 94078 Freyung. Unter 08551 202980 ist diese telefonisch erreichbar. Die Schulungsorte sind Freyung. Waldkirchen, Grafenau sowie Hauzenberg.