Art 39 (I) BayEUG
"Nach Ende der Vollzeitschulpflicht oder des freiwilligen Besuchs der Hauptschule wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 genannte Schule besucht wird."
Art 39 (II) BayEUG
"Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem BBiG oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Berufsschulpflicht nach Satz 1 schließt die Verpflichtung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres ein, wenn es für den gewählten Ausbildungsberuf eingeführt ist."
Art 39 (III) BayEUG
"Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer
Art 39 (IV) BayEUG
"Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden
Grundsätzlich nein. Bei einem Lehrverhältnis ist maßgeblich, wo der Sitz des Ausbildungsbetriebs bzw. der Sitz der Zweigstelle liegt, in der man ausgebildet wird.
Wohnt ein Schüler bzw. eine Schülerin beispielsweise in Passau und erfolgt die Ausbildung im Landkreis Freyung-Grafenau, so müsste er die Berufsschule Waldkirchen besuchen. Würde man beispielsweise eine Banklehre in einer in Waldkirchen ansässigen Bank anstreben, so müsste man trotzdem die Berufsschule Passau besuchen, denn an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen werden keine Bankkaufleute ausgebildet. Aus wichtigen Gründen kann der Besuch einer anderen Berufsschule genehmigt oder angeordnet werden. Für die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses (vgl. Art. 43 BayEUG) ist die abgebende Berufsschule zuständig.
Unabhängig davon existieren so genannte Fachsprengel. Dies bedeutet, dass beispielsweise sämtliche Bayerischen Azubis im Dachdeckerbereich die Berufsschule Waldkirchen besuchen müssen, unabhängig davon, wo der Ausbildungsbetrieb seinen Sitz hat.
Art. 56 (V) BayEUG
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."
Für den Fall, dass Schülerinnen oder Schüler der Aufforderung, ihr Mobilfunktelefon auszuschalten, nicht Folge leisten, ist es den Lehrkräften neben den weiterhin anwendbaren schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen möglich, Schülermobilfunktelefone vorübergehend abzunehmen. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, die unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden wird. Auch in der Hausordnung des Beruflichen Schulzentrums Waldkirchen sowie seiner Außenstellen ist das Verbot der Handybenutzung explizit genannt.
Nein, ein Sitzenbleiben, vergleichbar mit anderen Schularten ist in der Berufsschule nicht vorgesehen. Die Berufsschule verleiht jedoch verschiedene Zeugnisse, welche man später bei Bewerbungen oder anderen Gelegenheiten ggf. vorzeigen muss.
Die Berufsschule ist ohne Erfolg abgeschlossen, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5 erzielt hat, sofern nicht durch Klassenkonferenz Notenausgleich gewährt wird. Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Zeugnisnote 6 einmal oder die Zeugnisnote 5 nicht mehr als zweimal, kann Notenausgleich gewährt werden. Zum Notenausgleich benötigt man jedoch einmal die Zeugnisnote 1 oder 2 oder zweimal die Zeugnisnote 3. Schüler welche aufgrund ihrer Leistungen die Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, erhalten kein Abschlusszeugnis, sondern ein so genanntes Entlassungszeugnis. Nachzulesen kann man die vorherigen Ausführungen in § 47 BSO.
Der Schulzwang ist in den folgenden Stellen geregelt:
Art 118 (I) BayEUG
"Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen zwangsweise zuführen. Eine Vorladung der oder des Schulpflichtigen ist nicht erforderlich."
Art 118 (II) BayEUG
"Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen und Geschäftsräume betreten und unmittelbaren Zwang ausüben.“
Mit Ordnungsmaßnahmen befasst sich Artikel 119 BayEUG (gekürzt)
Art 119 (I) BayEUG)
„Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses über den Weg Berufsschule müssen folgende Teilleistungen nachgewiesen werden.
Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert sie oder er eine Leistung, wird die Note 6 erteilt,
vgl. §40 (VI) BSO
Welche Hilfen bieten die Bundesagentur für Arbeit, wenn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gefährdet ist?
Die Bundesagentur für Arbeit bietet so genannte "Ausbildungsbegleitende Hilfen abH" an. An mindestens drei Stunden in der Woche erhältst du die persönliche Unterstützung, die du benötigst. Dabei werden beispielsweise Wissenslücken aufgearbeitet, Prüfungsfragen bearbeitet oder auch Bewerbungstrainings durchgeführt. Die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) ist mit über 200 Kundenzentren in Deutschland im Bereich Fortbildung, Bildungsunterstützung, Coaching und Personalvermittlung tätig.
Diese Unterlagen benötigst du zur Anmeldung
Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Ob du die Voraussetzungen der Teilnahme erfüllst, erfährst du von deinem Berufsberater. Die DAA Freyung befindet sich in der Bahnhofstr. 12 in 94078 Freyung. Unter 08551 202980 ist diese telefonisch erreichbar. Die Schulungsorte sind Freyung. Waldkirchen, Grafenau sowie Hauzenberg.