Allgemeine Informationen zu den Wahlpflichtfächern
Jede Schülerinnen/jeder Schüler der Fachoberschule hat mind. zwei (max. drei) Wahlpflichtfächer selbst ausgewählt. Schülerinnen und Schüler der Berufsoberschule wählen mind. ein (max. zwei).
Die getroffene Entscheidung zum Besuch bestimmter Wahlpflichtfächer ist für das gesamte Schuljahr verbindlich. Damit ist ein Austritt aus einem Wahlpflichtfach oder ein Wechsel während des Schuljahres nicht möglich. Dies gilt auch für ein zusätzliches Wahlpflichtfach.
Die getroffene Wahl gilt nur für das gesamte nächste Schuljahr. Für den Besuch der 13. Klasse wird eine neue Wahl getroffen.
Die zweiten Fremdsprachen (Anfänger: Spanisch, Italienisch, Französisch) umfassen vier Unterrichtsstunden pro Woche. Jedes andere Wahlpflichtfach umfasst zwei Unterrichtsstunden pro Woche.
Alle „einbringungsfähigen“ Wahlpflichtfächer fließen in den Notenschnitt des Fachabiturs ein und sind damit nc-fähig. Dies gilt ab Schuljahr 2018/19 auch für ein zusätzliches Wahlpflichtfach und für die zweite Fremdsprache – unabhängig davon, ob sie ein oder zwei Jahre belegt wird.
Aus jedem einbringungsfähigen Fach kann höchstens eines der einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse unberücksichtigt bleiben, d. h. dass kein Fach/Wahlpflichtfach ganz aus der Schnittberechnung herausgenommen werden kann.
Durch ein nicht einbringungsfähiges Wahlpflichtfach reduziert sich die Auswahl der einbringungsfähigen Halbjahre in die Fachabiturnote.
Aus schulorganisatorischen Gründen sind Änderungen der Zuordnung zu Wahlpflichtfächern vorbehalten.
Die Übersicht zum Download der Wahlpflichtfächer finden Sie hier.
Es darf keine zweite Fremdsprache (Anfänger) gewählt werden, wenn in dieser Fremdsprache bereits Kenntnisse auf der Niveaustufe B1 aus einem Zeugnis vorliegen (z. B. vier Jahre Französisch an der Realschule mit mindestens der Note 4 in der 10. Jahrgangsstufe).
Für die Wahl einer fortgeführten zweiten Fremdsprache ist der Nachweis von Kenntnissen auf der Niveaustufe B1 in dieser Sprache erforderlich.
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abschluss 13. Klasse) muss die zweite Fremdsprache in der 12. und 13. Jahrgangsstufe belegt werden. Der Unterricht läuft hierfür in der 12. Jahrgangsstufe bis Ende Juli des kommenden Schuljahres und damit nach der Fachabiturprüfung weiter. Alternativ kann der Nachweis einer zweiten Fremdsprache (Niveau B1) z. B. durch ein früheres Zeugnis (z. B. Realschule) erbracht werden.
Zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife (Abschluss 13. Klasse) muss keine zweite Fremdsprache belegt werden. Viele Studiengänge an den Universitäten können mit der fachgebundenen Hochschulreife (ohne den Nachweis einer zweiten Fremdsprache) belegt werden.