Für den Besuch der Schule besteht Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit. Ausbildungsbeihilfe wird nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gewährt.
Sie erfolgt als reiner Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung.
Die Höchstsätze betragen momentan 231 € im Monat für Schüler/innen, die noch bei den Eltern wohnen, bzw. 504 € im Monat für Schüler/innen, die einen eigenen Hausstand (Wohnung) haben. Überschreitet das Einkommen der Eltern bestimmte Grenzen, vermindert sich der Satz entsprechend.
Nähere Auskunft erteilt das zuständige Landratsamt des Heimatlandkreises der Schüler. Für den Kreis Freyung-Grafenau sind dies Frau Hasenauer und Herr Kloiber unter der Tel. 08551 57137 bzw. 08551 57149 und per Email christine.hasenauer@lra.landkreis-frg.de und manfred.kloiber@lra.landkreis-frg.de
Förderungsgrundlage ist der "Besuch einer mindestens 2-jährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss".
Fahrtkosten für den Schulweg sind i.d.R. bis zu einem Höchstbetrag von 420 € pro Jahr selbst zu tragen. Kosten, die darüber hinausgehen, werden von den Landkreisen unter bestimmten Bedingungen erstattet. Je nach sozialer/familiärer Situation wird auch die Selbstbeteiligung von 420 € pro Jahr erstattet. Nähere Auskünfte hierzu erteilt ebenso das jeweils zuständige Landratsamt.